Information
Ich arbeite als Wahltherapeutin.
Physiotherapie in der Primärprävention:
Primärpräventiv dürfen alle gesunden Personen betreut werden, die in uneingeschränktem Maße körperlich und psychisch belastbar sind und bei denen im Hinblick auf die Gesundheitsprävention keine vorliegenden krankheitswertigen Symptome/ Diagnosen/ Risikofaktoren bekannt sind. Für Prävention bzw. Beratungsgespräche ist keine Verordnung erforderlich. Eine Rückverrechnung mit der Krankenkasse ist nicht möglich, der SVS Gesundheitshunderter ist einlösbar.
Physiotherapie in der Sekundärprävention:
Sekundärpräventiv dürfen alle Personen betreut werden, deren Grunderkrankung diagnostiziert sowie stabil ist und deren Voranschreiten verhindert werden soll. In diesem Fall ist keine Verordnung nötig. Eine Rückverrechnung mit der Krankenkasse ist derzeit nicht möglich.
Unter dem genannten Link des Öffentlichen Gesundheitsportals Österreichs findet sich folgende Definition der Sekundärprävention im Originalzitat: „Sekundärprävention: Maßnahmen zur Früherkennung, Vermeidung und Frühbehandlung einer Krankheit. Bereits vorhandene, aber noch keine Beschwerden verursachende Krankheiten sollen in einem Frühstadium oder Vorstadium entdeckt und durch Präventionsmaßnahmen oder eine frühzeitig einsetzende Therapie verhindert beziehungsweise verzögert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Krankheiten in einem Frühstadium weiter fortschreiten.“
Physiotherapie bei Beschwerden:
Die Behandlung bei Erstauftritt von Beschwerden darf derzeit nur auf Verordnung eines Arztes (Haus- oder Facharzt) erfolgen. Diese ärztliche Verordnung sollte vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden (ÖGK und BVAEB sind derzeit bewilligungsfrei). Die Behandlungen werden je nach Verordnung für „Physiotherapie“ durch Ihren Arzt in 30- ,45- oder 60 min Einheiten durchgeführt. Zu Therapiebeginn wird ein ausführlicher physiotherapeutischer Befund erhoben, worauf die folgenden Therapieeinheiten aufbauen.
Auch für das therapeutische Klettern oder die Gangrehabilitation muss eine Verordnung vorgewiesen werden, wenn erstmalig Beschwerden vorhanden sind.
RÜCKVERRECHNUNG
Eine Rückverrechnung ist nach Beendigung der Therapieserie mit Ihrer Krankenkasse möglich. Den genauen Rückerstattungstarif erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. (Im Wahltherapiebereich sind es meist 80% des Kassentarifs). Einige Zusatzversicherungen übernehmen den Rest der Behandlungskosten.
Preise
(gültig ab 1.1.2026)
Physiotherapie:
30min à 69€
45min à 93 €
60min à 117 €
Sozialtarife auf Anfrage möglich.
Podosohle
Erstanpassung + Kontrolle nach 3 Monaten: 169 €
Podosohle: je nach Material 100 € bis 160 €, direkt beim Orthopädietechniker zu bezahlen
Gangdiagnostik und -rehabilitation:
videounterstützte Gang- und Bewegungsdiagnostik (90 min): 169 €
Gangpaket inklusive videounterstützter Gang- und Bewegungsdiagnostik in der 1. und letzten Einheit und 3 Therapiesitzungen mit Trainingsprogramm und -anpassung (insgesamt 5 Termine, je 60 min): 500€
Therapeutisches Klettern: auf Anfrage!
Angebote im Sinne betrieblicher Gesundheitsvorsorge: auf Anfrage!
– Vorträge/ Schulungen
– präventive Trainings
– ergonomische Beratung
… an Ihre Firma angepasst!
Referenzfirmen: VKI, MEWA, UBM, u.a.
